Widerspruch gegen das Camp-Verbot vor Gericht erfolgreich

Die Verbotsverfügung verstosse gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit der Mittel, begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung,
den Widerspruch der Bäuerlichen Notgemeinschaft zuzulassen. Damit können die Bäuerinnen und Bauern ihr Camp bauen, in dem sie den Demonstranten gegen den Castortransport Nachtlager und Verpflegung bieten wollen.

Die Polizei sah darin mehr: Von diesem Lager könnten Blockadeaktionen ausgehen. Dafür habe die Polizei, so das Gericht, allerdings keine "hinreichend konkreten Anhaltspunkte" geliefert. Ebenso wenig habe sie dargelegt, warum polizeiliche Auflagen nicht ausreichten, meint das Gericht. Es verweist auf die Bereitschaft der Bauern, nur zwei Traktoren für den Transport von Lebensmitteln etc. am Camp zu lassen. Und schließlich habe die Polizei nicht begründet, warum sie nicht in der Lage sei, auf den immerhin 500 Metern zwischen Transportstrecke und Camp Störer abzufangen. Ausserdem habe die Polizei selbst in ihrer Allgemeinverfügung das Gebiet begrenzt, von dem eine Gefährdung des Transports ausgehen könne. Das Camp befinde sich deutlich ausserhalb dieser Grenzen. Ein polizeilicher Notstand sei nicht zu erkennen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Polizei, sie kann Widerspruch einlegen. 
Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Polizei nicht nur demokratische Rechte auszuhebeln versucht, sondern auch noch nicht einmal Mühe mit der Begründung gibt. Zumindest ist es tröstlich zu wissen, dass sich die Richter nicht mit einem Sammelsurium aus Vorfällen bei früheren Transporten, Zitaten von Dritten und semantischen Spitzfindigkeiten („Widerstandsort“ als Bezeichnung für ein kriminelles Schlangennest) zufrieden gibt.

Die Bäuerliche Notgemeinschaft hat ihr Camp trotz dieses Erfolges vor Gericht nicht am ursprünglich vorgesehenen Platz, sondern am südlichen Rand der Ortschaft Gusborn aufgebaut.

Das Wendland im Ausnahmezustand

(Dannenberg, 04.11.2010) Lange im Vorwege waren die Anträge für Camps, Verkehrsführungen und Infopunkte eingereicht und die Konzepte vorgestellt worden. Kreisbehörden und Veranstalter zogen an einem Strang, die Polizei zeigte sich kooperativ.
Das hat sich nun, nur wenige Tage vor dem Beginn des Transportes, drastisch geändert. Neuerdings scheint die Polizeiführung das Ziel zu verfolgen, den Zugang zur Auftaktkundgebung und zur Transportroute zu erschweren. Das Camp der Bäuerlichen Notgemeinschaft in Gusborn wurde als möglicher Ausgangsort von strafbaren Handlungen eingeordnet, Versammlungen dort verboten. Dieses Verbot musste zwar auf gerichtliche Anordnung inzwischen wieder aufgehoben werden, auch das Verbot, die Landesstrasse zwischen Dannenberg und Gorleben mit unseren Traktoren als Zufahrt zur Kundgebung nutzen dürfen, wurde wieder aufgehoben. Die Auflagen jedoch würden den Traktorenkolonne auf eine Länge von zehn Kilometern und mehr ziehen. Damit wird es für die letzten schwierig, das Gelände überhaupt noch zu erreichen.
Es scheint, als habe es von höherer Stelle Direktiven gegeben, Versammlungen in der Nähe der Transportstrecken mit allen Mitteln zu behindern.