Polizei
Eine Drohne ist keine Drohne
12.Nov.2010
Sondern ein "Drehflügler", wenn sie von der Polizei
Niedersachsen eingesetzt wird. Die windet und dreht
sich wie ihr Fluggerät, wenn sie von Journalisten
nach dem Einsatz beim Castorentransport gefragt wird:
Die Einsatzleitung habe nichts davon gewusst.
Niehörster hat den Einsatz dementiert, weil er
angeblich nichts wusste. Angeblich. Dann wusste er
aber doch was, hatte bei der Pressekonferenz aber
angeblich geglaubt, es ginge um militärische Drohnen,
und das Fluggerät der Polizei sei zwar auch
unbemannt, aber ein Drehflügler. Wer hat den Einsatz
angeordnet? Wer genau, weiss man nicht. Angeblich
eine untere Polizeiebene, die musste angeblich auch
nicht bei einer höheren nachfragen.
Wie auch immer: Dieses Gerät hat zwei Kameras an Bord, eine für Tageslicht und eine für Schwachlicht. Es fliegt nahezu lautlos und filmt dabei. "Aufklärung von Straftaten" nennt das die Polizei. Muss sie um Erlaubnis fragen, wenn sie demonstrierende Menschen aus der Luft abfilmt? Nein, sagt sie.
So ein Fluggerät kostet 47.000 Euro. Es lohnt sich also, eins zu fangen oder abzuschiessen. Immer nach oben gucken, Leute, der Atomstaat ist erfinderisch.
Wie auch immer: Dieses Gerät hat zwei Kameras an Bord, eine für Tageslicht und eine für Schwachlicht. Es fliegt nahezu lautlos und filmt dabei. "Aufklärung von Straftaten" nennt das die Polizei. Muss sie um Erlaubnis fragen, wenn sie demonstrierende Menschen aus der Luft abfilmt? Nein, sagt sie.
So ein Fluggerät kostet 47.000 Euro. Es lohnt sich also, eins zu fangen oder abzuschiessen. Immer nach oben gucken, Leute, der Atomstaat ist erfinderisch.
Widerstand wird noch strafbarer
13.Okt.2010
Konrad Freiberg, Chef der Gewerkschaft der Polizei,
begrüsst die Verschärfung ist ein "notwendiges
gesellschaftliches Signal". Das Gesetz
müsse "den Willen erkennen lassen, potenzielle
Täter wirksam abzuschrecken", sagt er, es sei "ein
Schritt in die richtige
Richtung".
Freiberg meint einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem das Strafmaß für "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" von zwei auf drei Jahre erhöht wird. Das Kabinett hat ihn heute vorgelegt. Bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug sind in dem Gesetzentwurf für besonders schwere Fälle vorgesehen, etwa wenn eine Waffe oder gefährliche Werkzeuge wie Eisenstangen oder Pflastersteine benutzt werden. Wir vermuten, dass auch Traktoren als gefährliche Werkzeuge eingestuft werden.
In erster Linie richtet sich dieser Gesetzentwurf gegen "Widerstandshandlungen". Und wir wissen ja, dass solche "Widerstandshandlungen" sich bei Demonstrationen häufen. Protestierer tun nicht immer das, was die Polizei anordnet.
So ein Gesetz muss, so der Gewerkschaftsvorsitzende, auch Widerstandshandlungen umfassen, die nicht bei einer "Vollzugshandlung" - etwa beim Wegtragen, einer Verhaftung etc. - geschehen. Werde der Polizist angegriffen, sei er nicht ausreichend geschützt. Nun waren körperliche Angriffe gegen Polizisten waren ja schon immer strafbar, sogar mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe falls das mit einer Waffe geschieht. Freiberg kann also nur nicht-körperliche Renitenz meinen. In Zukunft sollen die Polizeibeamten entscheiden dürfen, ob sie sich als Opfer eines geistigen Angriffs fühlen?
Das hätte einen großen Vorteil: Falls jemand beim Demonstrieren ein Auge verliert und Anzeige erstatten will, kann die Polizei ihm mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands drohen. Und wie wir wissen, haben Polizisten selten Probleme, ihre Aussagen aufeinander abzustimmen.
Freiberg meint einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem das Strafmaß für "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" von zwei auf drei Jahre erhöht wird. Das Kabinett hat ihn heute vorgelegt. Bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug sind in dem Gesetzentwurf für besonders schwere Fälle vorgesehen, etwa wenn eine Waffe oder gefährliche Werkzeuge wie Eisenstangen oder Pflastersteine benutzt werden. Wir vermuten, dass auch Traktoren als gefährliche Werkzeuge eingestuft werden.
In erster Linie richtet sich dieser Gesetzentwurf gegen "Widerstandshandlungen". Und wir wissen ja, dass solche "Widerstandshandlungen" sich bei Demonstrationen häufen. Protestierer tun nicht immer das, was die Polizei anordnet.
So ein Gesetz muss, so der Gewerkschaftsvorsitzende, auch Widerstandshandlungen umfassen, die nicht bei einer "Vollzugshandlung" - etwa beim Wegtragen, einer Verhaftung etc. - geschehen. Werde der Polizist angegriffen, sei er nicht ausreichend geschützt. Nun waren körperliche Angriffe gegen Polizisten waren ja schon immer strafbar, sogar mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe falls das mit einer Waffe geschieht. Freiberg kann also nur nicht-körperliche Renitenz meinen. In Zukunft sollen die Polizeibeamten entscheiden dürfen, ob sie sich als Opfer eines geistigen Angriffs fühlen?
Das hätte einen großen Vorteil: Falls jemand beim Demonstrieren ein Auge verliert und Anzeige erstatten will, kann die Polizei ihm mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands drohen. Und wie wir wissen, haben Polizisten selten Probleme, ihre Aussagen aufeinander abzustimmen.
