Ausnahmezustand im Wendland zwischen Himmelfahrt und Pfingsten:
Kulturelle Landpartie
In mehr als 120 Orten werden Ausstellungen gezeigt und mehr als 1000 Veranstaltungen durchgeführt. Zwei Orte sind wirklich wichtig: Diahren und Gorleben.
In Diahren hat die Bäuerliche Notgemeinschaft, wie schon im Vorjahr, ihren Infostand: Auf Gisis Milchschafhof in der Scheune. Dort treffen Sie unsere Leute und können ihnen Fragen stellen.
Am Freitag vor Pfingsten werden wir alle in Gorleben an den Atomanlagen sein, so wie die meisten AusstellerInnen der Kulturellen Landpartie auch. Dort findet ein Anti-Atom-Festival statt, mit vielen Ständen und mehreren Bühnen. Die Bäuerliche Notgemeinschaft wird rund um das Endlagerbauwerk Besichtigungsfahrten mit Traktorengespannen anbieten. Auf den Anhängern kann man auf Stroh bequem Platz nehmen und, während der Traktor an den Atomanlagen entlang fährt, dem Vortrag eines unserer Leute zuhören: Wissenwertes über die “Endlager”suche, das Zwischenlager und den Atommüll, der dort gelagert ist.
„Wir machen das schon…“
Vier Jahre nach seiner Verabschiedung ist das „Standortauswahlgesetz“, das die Suche nach einem Dauerlager für hochradioaktiven Atommüll regeln soll, in Details geändert worden. Grundsätzlich bleibt aber alles beim Alten. CDU/CSU, SPD und Grüne konnten sich nicht dazu durchringen, die von Sachverständigen geforderten Änderungen umzusetzen.
Das Ergebnis ist ein Standortauswahlverfahren, das Bundestag und Bundesregierung die volle Kontrolle über das Verfahren verschafft. Die Möglichkeiten, die Entscheidungen durch Gerichtsentscheidungen zu korrigieren, wurden rigoros auf das von der EU vorgeschriebene Minimum beschnitten. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Verfahren findet, entgegen den Beteuerungen des Gesetzgebers, ist nur so weit möglich, wie es Regierung und ausführende Behörde, das “Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit”, erlauben.
Eine leicht verständliche Zusammenfassung unserer Kritik am Gesetz finden Sie hier.
Warum warten?
Auch mit der zweiten Fassung des „Standortauswahlgesetzes“ verbannt der Bundestag die Öffentlichkeit in den Zuschauerraum. Können die betroffenen Regionen trotzdem Einfluss auf das Verfahren nehmen? Wie?
Das Standortauswahlverfahren wird nun gestartet – und in den nächsten drei bei vier Jahren werden die Regionen, in denen mögliche Standorte “erkundet” werden sollen, erstmal nichts vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit hören. Dann wird es sie auffordern, eine “Fachkonferenz der Regionen” zu bilden. Diejenigen Regionen, in denen ein Standort erkundet werden soll, sollen dann eine “Regionalkonferenz” bilden. Unser Vorschlag: Nicht auf das Bundesamt warten, selbst eine unabhängige Regionalkonferenz bilden. Mehr dazu hier.
Wir kämpfen seit 1977 gegen die Atomlobby.
Unser Motto: “Niemals aufgeben!”
Auch nach dem “Atomkonsens” von 2013 können wir nicht zufrieden sein.
1. Die Tiefenlagerung in einem Salzstock, von dem man annimmt, dass er über hunderttausende Jahre stabil bleiben. Das weiche Salz fließt und nimmt den Atommüll über die Jahrhunderte mit. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass er irgendwann in Kontakt mit Wasser und anderen Flüssigkeiten kommt, die dann das Grundwasser oder Teile der oberen Erdkruste radioaktiv verseuchen.
2. Die Tiefenlagerung in Tongestein oder Granit. Der Atommüll steht in Kavernen und bleibt im Prinzip rückholbar.
3. Ein oberirdisches Lager, das jederzeit zugänglich bleibt, bewacht und kontrolliert wird. Allerdings bliebe es dann auch zugänglich für feindliches Militär und Terroristen, die mit dem Atommüll “schmutzige Bomben” bauen und ganze Regionen unbewohnbar machen könnten.